Einige Tipps und Tricks:

Man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht, und wenn man ihn fühlt ist es zu spät: elektrischer Strom. Die alte Elektrikerweisheit mahnt nicht umsonst zur Vorsicht. Stromunfälle sind die Unfälle mit der höchsten Todesquote. Aus diesem Grund gibt es für Arbeiten an elektrischen Anlagen besonders strenge Vorschriften. Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten an Elektroanlagen durchführen. Dazu zählen auch der Austausch von Steckern und Zuleitungen an Geräten, das Verlegen von Steckdosen und andere scheinbar einfache Arbeiten, die viele Heimwerker bei sich zu Hause erledigen.

Für den sicheren Umgang mit elektrischen Geräten gibt es einige einfache Grundregeln:

  • Geräte mit gebrochenem Gehäuse oder schadhaften Zuleitungen müssen sofort zur Reparatur gegeben werden.   
  • Zuleitungen werden am Stecker und nicht an der Schnur aus der Steckdose gezogen. Dabei die Steckdose festhalten.
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen und Geräten sind ausschließlich Sache der Elektrofachkraft.

Unsachgemäß durchgeführte Elektroarbeiten, die Unfälle oder Brände verursachen, können strafrechtliche Konsequenzen haben, Regressforderungen des Unfallversicherungsträgers nach sich ziehen und bei der Wohngebäudeversicherung sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen fassen fünf Regeln die Sicherheitsmaßnahmen zusammen, die jede Elektrofachkraft beherzigen muss:

  • Freischalten
    Der Teil der Anlage, an dem gearbeitet werden soll, muß von allen Einspeisungen freigeschaltet werden.
  • Gegen Wiedereinschalten sichern
    Ein Wiedereinschalten während der Arbeiten muß verhindert werden, zum Beispiel durch Mitnahme der Sicherung und ein entsprechendes Hinweisschild oder durch Verschließen des Hauptschalters.
  • Spannungsfreiheit feststellen
    An der Arbeitsstelle muß allpolig die Spannungsfreiheit festgestellt werden. Profis verwenden dazu immer einen zweipoligen Spannungsprüfer.
  • Erden und kurzschließen
    Dies ist bei Niederspannung nur erforderlich, wenn die Anlage während der Arbeit unter Spannung gesetzt werden kann, zum Beispiel durch eine Ersatzstromversorgungsanlage.
  • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
    Können Anlagenteile in der Nähe der Arbeitsstelle nicht abgeschaltet werden, sind sie abzudecken oder abzuschranken.   

Aber was darf der Laie selber machen?

  • Sicherungsautomaten bedienen
  • Schraubsicherungen der Größe D (Diazedsicherungen) und DO (Neozedsicherungen) bis 63A Nennstrom auswechseln
  • In spannungsfreiem Zustand Lampen und herausnehmbares Zubehör, zum Beispiel Starter von Leuchtstofflampen, auswechseln.

Was ist eine Elektrofachkraft?

Eine Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zum Beispiel als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle, nachgewiesen.

Was ist eine elektrotechnisch unterwiesene Person?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Die Arbeiten, die elektrotechnisch unterwiesene Personen ausführen dürfen, sind in Tabelle 5 zu § 8 UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beschrieben.

Fazit: Die eigentliche Elektroinstallation gehört auf jeden Fall in die Hand eines Fachmanns.

Strom ist lebensgefährlich!