Man sieht ihn nicht, man hört ihn nicht, und wenn man ihn fühlt ist es zu spät: elektrischer Strom. Die alte Elektrikerweisheit mahnt nicht umsonst zur Vorsicht. Stromunfälle sind die Unfälle mit der höchsten Todesquote. Aus diesem Grund gibt es für Arbeiten an elektrischen Anlagen besonders strenge Vorschriften. Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten an Elektroanlagen durchführen. Dazu zählen auch der Austausch von Steckern und Zuleitungen an Geräten, das Verlegen von Steckdosen und andere scheinbar einfache Arbeiten, die viele Heimwerker bei sich zu Hause erledigen.
Unsachgemäß durchgeführte Elektroarbeiten, die Unfälle oder Brände verursachen, können strafrechtliche Konsequenzen haben, Regressforderungen des Unfallversicherungsträgers nach sich ziehen und bei der Wohngebäudeversicherung sogar zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Für Arbeiten an elektrischen Anlagen fassen fünf Regeln die Sicherheitsmaßnahmen zusammen, die jede Elektrofachkraft beherzigen muss:
Eine Elektrofachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, zum Beispiel als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister oder Elektrogeselle, nachgewiesen.
Eine elektrotechnisch unterwiesene Person ist, wer durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen und Schutzmaßnahmen belehrt wurde. Die Arbeiten, die elektrotechnisch unterwiesene Personen ausführen dürfen, sind in Tabelle 5 zu § 8 UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel beschrieben.